ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Reisebedingungen entgegen genommen. Sofern Buchungen - telefonisch oder schriftlich - aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.

 

 

§1 Abschluss

 

1.1 Der Kunde bietet der Travel Art UG durch seine Reiseanmeldung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung erfolgt schriftlich. Der Reisevertrag kommt durch eine entsprechende schriftliche Buchungsbestätigung von Travel Art UG an den Reisenden zustande, die innerhalb von 7 Tagen ab dem Eingang der Reiseanmeldung beim Reiseveranstalter zu erfolgen hat.

 

1.2 Weicht der Inhalt der Reiseanmeldung vom Inhalt der Reisebestätigung ab, liegt ein neues Angebot von Travel Art UG vor, an den der Reiseveranstalter für 7 Tage gebunden ist. Binnen dieser Frist kann der Reisende den Antrag annehmen. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) angenommen, so gilt unser neues Angebot als abgelehnt.

 

 

§2 Bezahlung

 

2.1 Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Diese wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Reiseveranstalter hat dem Kunden zugleich einen Sicherungsschein auszuhändigen, der der Vorschrift des § 651 k Abs.3 BGB entspricht.

 

2.2 Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 28 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig.

 

2.3 Wird die Buchungserklärung des Reisenden weniger als 28 Tage vor Reisebeginn abgegeben, wird der gesamte Reisepreis auch schon vor der Aushändigung der Reisebestätigung gemäß § 3 Inf-VO fällig.

 

2.4 Zahlungen mit Scheck werden nur bis 14 Tage vor Abreise akzeptiert, danach können nur bankbestätigte Schecks oder Blitzgiroanweisungen akzeptiert werden.

 

2.5 Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden vertraulich behandelt. Ohne Zustimmung des Kunden erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

 

 

§3 Leistungen

 

3.1 Die von Travel Art UG vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern (z.B. Druck- oder Rechenfehlern) bleibt vorbehalten. Dem Kunden wird von Travel Art UG empfohlen, sich Nebenabreden, aufgrund derer vertraglicher Leistungen geändert werden, schriftlich bestätigen zu lassen.

 

3.2 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen.

 

 

§4 Leistungs- und Preisänderungen

 

4.1 Abänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind dann zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch den Veranstalter veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere, wenn behördliche Maßnahmen im bereisten Land Änderungen des Reiseverlaufs erzwingen.

 

4.2 Auch erhebliche Leistungsänderungen infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände, die Travel Art UG nicht zu vertreten hat, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, sind gestattet, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseveranstalters für den Kunden zumutbar sind.

 

4.3 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Travel Art UG den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

 

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Travel Art UG vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

 

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Travel Art UG vom Reisenden verlangen.

 

4.4 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Travel Art UG erhöht, so kann der Reisepreis gegenüber dem Reisenden um den entsprechenden, anteiligen Betrag erhöht werden.

 

4.5 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Travel Art UG verteuert hat.

 

4.6 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Travel Art UG nicht vorhersehbar waren.

 

4.7 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Travel Art UG den Reisenden unverzüglich, spätestens bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine solche Preiserhöhung zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Travel Art UG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

 

 

§5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

 

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

 

5.2 Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so kann Travel Art UG eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde wegen einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 %, wegen einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder aus vom Veranstalter zu vertretenden Gründen zurücktritt. Die Höhe der pauschalierten Entschädigung berechnet sich aus dem Reisepreis und dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Travel Art UG wie folgt:

 

*** Pauschalreisen / Paketreisen / Gruppenreisen ***

 

- bis 60. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, mind. jedoch Euro 50,-

- ab 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises, mind. jedoch Euro 100,-

- ab 29.-22. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises

- ab 21.-15. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises

- ab 14.-07. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises

- ab 06. bis zum Abreisetag, Nichterscheinen 95% des Reisepreises

pro Person vom jeweiligen Gesamt-Reisepreis.

 

*** Einzelleistungen: nur Hotel, Transfer, Ausflug oder Eintrittskarten ***

 

- bis 60. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, mind. jedoch Euro 75,-

- ab 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, mind. jedoch Euro 150,-

- ab 29.-22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises

- ab 21.-15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises

- ab 14.-07. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises

- ab 06.-01. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises

- Abreisetag, Nichterscheinen 95% des Reisepreises

pro Person vom jeweiligen Gesamt-Reisepreis.

 

*** Flugtickets ***

 

Stornierung vor Ausstellung des Flugtickets: Euro 200,-

Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt: 100%

bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn: 100%

 

5.3 Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Travel Art UG zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung. Travel Art UG bezahlt an den Teilnehmer jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an Travel Art UG zurückerstattet werden.

 

5.4 Werden auf Wunsch des Kunden nach seiner Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft vorgenommen (Umbuchung) oder lässt sich der Kunde bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen, kann Travel Art UG ein Umbuchungsentgelt in Höhe von Euro 75,- pro Reise erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die weniger als vier Wochen vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gem. Ziff. 5.1. und 5.2. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

 

Travel Art UG kann der Teilnahme einer Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften des In- oder Ziellandes entgegenstehen.

 

 

§6 Rücktritt und Kündigung durch Travel Art UG

 

6.1 Travel Art UG kann bis zu 28 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung ausgewiesene oder behördlich festgesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

 

6.2 Travel Art UG ist verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

 

6.3 Travel Art UG kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde den fälligen Reisepreis trotz Rücktrittsandrohung innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht zahlt. Bei Rücktritt wegen Zahlungsverzug kann Travel Art UG eine Entschädigung nach Maßgabe der unter Ziffer 5 genannten Pauschalsätze verlangen.

 

6.4 Nach Antritt der Reise kann Travel Art UG den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder gefährdet. Hierbei sind die Eigenart, die Anforderungen der Reise sowie die Belange der Reisegruppe zu berücksichtigen. Bei Kündigung nach Antritt der Reise wird der Reiseveranstalter durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten. Die Kündigung ist auf den Teil der Reise bestimmt, deren Durchführung durch das Verhalten des Kunden beeinträchtigt oder gestört wird. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

 

 

§7 Höhere Gewalt

 

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Travel Art UG und der Reisende sind bei einer Kündigung aufgrund Umstände höherer Gewalt verpflichtet, die Mehrkosten für die Rückbeförderung hälftig zu tragen.

 

 

§8 Haftung

 

8.1 Travel Art UG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

- Die gewissenhafte Reisevorbereitung

- Sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

- Richtigkeit der Leistungsbeschreibung

- Ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit

 

8.2 Travel Art UG haftet nicht für Angaben in Prospekten der Leistungs-träger (z.B. Hotels), die nicht von Travel Art UG selbst hergestellt wurden.

 

8.3 Travel Art UG beschränkt die Haftung für Schadensersatzansprüche des Kunden für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf 4.200,00 Euro. Diese Beschränkung gilt nur, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit Travel Art UG für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Liegt der dreifache Reisepreis höher als 4.200,- Euro, so ist die Haftung unter den genannten Voraussetzungen auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Haben mehrere Reisende eine Reise gemeinsam gebucht, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis für jeden Einzelnen der Gruppe. Berechnungsgrundlage ist daher der jeweilige Reisepreis eines einzelnen Teilnehmers.

 

8.4 Sofern der Reiseveranstalter im Prospekt oder in den Reiseunterlagen den Namen eines Reiseleiters veröffentlicht, so ist diese Angabe unverbindlich und wird nicht Bestandteil des Reisevertrages. Kurzfristige Änderungen behält sich der Reiseveranstalter vor. Eine Änderung in der Reiseleitung ist kein Rücktrittsgrund.

 

8.5 Bei Nur-Flug-Reisen tritt Travel Art UG nur als Vermittler zwischen den Leistungsträgern (Fluggesellschaften) und den sonst Beteiligten auf. Travel Art UG übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen, Unfällen, Gepäckverlust oder Verspätungen. Das Beförderungsrisiko trägt in jedem Falle der Teilnehmer selbst. Da Travel Art UG lediglich die Flugreisen und nicht die Gesamtleistung der Reise übernimmt, ist sie kein Veranstalter und übernimmt folglich auch nicht die Veranstalterhaftung.

 

 

§9 Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

 

Travel Art UG ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss Travel Art UG diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite www.air-ban.europa.eu einsehbar.

 

 

§10 Gewährleistungsfristen

 

Ansprüche des Kunden wegen Reisemängel (§651c - §651f BGB) verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Von dieser Verjährung innerhalb eines Jahres nicht umfasst sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wie Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Travel Art UG oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

 

§11 Versicherung

 

Im ausgeschriebenen Reisepreis sind keine Reiseversicherungen (z.B. für Reiserücktrittskosten, Krankenversicherung, etc.) mit Ausnahme der gesetzlichen Insolvenzversicherung (Sicherungsschein) enthalten. Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiseversicherung.

 

 

§12 Pass-, Visa-, Zoll-, Impf- und Gesundheitsvorschriften

 

Jeder Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, der jeweiligen Gesundheitsvorschriften sowie der Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Das gilt auch für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Daher wird dem Reisenden empfohlen, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen.

 

 

§ 13 Vertragsobliegenheiten, Geltendmachung von Ansprüchen, Abtretungsverbot, Gerichtsstand

 

13.1 Eventuelle Reklamationen müssen unverzüglich dem Reiseleiter oder Travel Art UG direkt vorgetragen werden, damit Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden kann. Nachträgliche Reklamationen müssen spätestens einen Monat nach Ende der Reise bei oder Travel Art UG vorliegen.

 

13.2 Es wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart. Erfüllungsort für alle sich aus dem Reisevertrag ergebenden wechselseitigen Ansprüche, insbesondere Zahlungsansprüche ist Deutschland.

 

13.3 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

 

13.4 Als Gerichtsstand wird - soweit gesetzlich zulässig - Neuruppin/BB vereinbart.

 

 

§14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.